Fahrverbot: Wer Einspruch einlegt, darf nicht dafür bestraft werden
Wer gegen ein verhängtes Fahrverbot Einspruch erhebt, darf nciht dafür bestraft werden. Nur weil der Betroffene seine Verteidungsmöglihckeiten nutzt, darf ihm daraus kein Nachteil entstehen.