Seit Mai 2013 gilt das Mietrechtsänderungsgesetz. Viele Punkte, unter anderem zu klimafreundlichen Mordernisierungen oder dem Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miete in Eigentum wurden geändert.

 

Als Mieter kann man sich da fast nicht mehr auskennen.

Sie haben eine Wohnung oder ein Wohnhaus angemietet und nun bahnt sich Ärger an? Das Objekt weist Mängel auf, die Sie beim Besichtigen der Immobilie nicht entdecken konnten oder die erst nach der Anmietung aufgetreten sind?

Ihr Vermieter kommt seinen Instandhaltungspflichten nicht nach und Sie möchten Mietminderung geltend machen?
Sie möchten sich gegen eine unrechtmäßige Mieterhöhung wehren?
Sie haben Ihre Wohnung gekündigt und Ihr Vermieter stellt Ansprüche aus dem Mietverhältnis an Sie, die Sie nicht für gerechtfertigt halten?

Haben Sie Fragen zu ihrem gewerblichem Mietvertrag, der wieder besonderen Regelungen unterliegt?

Auch unklare Neben- und Betriebskostenabrechnungen oder hohe Nachforderungen führen häufig zu Problemen mit dem Vermieter.

Zahlen Sie erst einmal nicht: Sie haben vier Wochen Zeit, die Abrechnung einzusehen und zu prüfen. Die Abrechnung muss nachprüfbar und ohne Fachwissen verständlich sein, ansonsten kann der Mieter eine Nachzahlung verweigern.

Nach Erkenntnissen des Deutschen Mieterbundes ist jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch. Auf dem Gebiet des Mietrechts verfüge ich über eine langjährige Erfahrung als selbständiger Rechtsanwalt.

Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an meine Kanzlei, falls Sie mit Ihrem Mietvertrag oder Ihrem Vermieter Probleme haben.

Informationen zur Nebenkostenabrechnung