Anwaltsgebühren und Kosten

  1. Die Vergütung von Rechtsanwälten wird von dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die Anwaltsgebühren werden nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit berechnet, soweit das RVG nicht anderes bestimmt.
  2. Vergütungsvereinbarung: Zuätzlich kann der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung mit Mandanten abschließen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn der Streitwert so gering ist, dass der Anwalt nicht mehr kostendeckend arbeiten kann. Das ist z.Bsp. häufig dann der Fall, wenn bei einem Unfall eine Versicherung nur einen Teilbetrag bezahlt und der Anwalt erst nach erhaltener Teilzahlung einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt. Die Gebühren des Anwaltes richten sich nach dem Gegenstandswert, d.h. nach der Höhe der Forderung. Unter Umständen können die Gebühren dann so niedrig sein, dass der Anwalt entweder mit Verlust arbeiten muss oder dass er gezwungen ist mit Ihnen Gebühren zu vereinbaren, die zu Ihren Lasten gehen.
  3. Beratung: Auch eine Beratung durch einen Anwalt, egal ob sie mündlich oder schriftlich erfolgt, ist nicht kostenfrei, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer anderen anwaltlichen Tätigkeit steht. Hier werde ich vorab eine Vergütung mit Ihnen vereinbaren.
  4. Rechtsschutzversicherung: Viele Autofahrer haben eine Rechtsschutzversicherung, aber die ist nicht der Schuldner des Rechtsanwaltes. Der Anwalt wird daher seine Rechnung an seinen Mandanten stellen. Der Rechtsschutzversicherer muss dem Versicherungsnehmer, d.h. dem Mandanten, die Vergütung des Rechtsanwalts zwar erstatten, aber nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung. Bei der Beratung fällt das besonders ins Gewicht, da die meisten Rechtsschutzversicherer hier nur einen Betrag von 250,00 Euro zahlen. Auch das Einholen der Deckungzusage durch Ihren Anwalt löst eine Geschäftsgebühr aus, die zu Lasten des Mandaten geht.

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