Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Oft ist der Unfallfolgeschaden schlimmer und langwieriger als der Sachschaden an sich. Auch weitreichende weitere Unfallfolgeschäden, zum Beispiel Verletzungen oder dauerhafte Beeinträchtigungen wie psychische oder seelische Folgen, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.

Welche Zahlungen und Entschädigungen stehen Ihnen bei einem Unfallfolgeschaden zu?

Schmerzensgeld für Verletzungen

Anspruch auf Schmerzensgeld hat grundsätzlich jeder der bei einem Unfall verletzt wurde und dessen Körper und Gesundheit im Sinne von § 823 BGB geschädigt wurde.

Aber auch vertane Urlaubszeit kann zu einer Schmerzensgeldforderung berechtigen. Schmerzensgeld kann auch dann beansprucht werden, wenn den Verursacher der Verletzung kein Verschulden trifft.

Hier entsteht die Verpflichtung zu Schadensersatz aus der Gefährdungshaftung heraus. Dies gilt dann über das Pflichtversicherungsgesetz und auch für die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Schmerzensgeld für seelische und psychische Schäden

Wenn bei dem Unfall seelische und/oder psychische Schäden erlitten wurden, kann Schmerzengeld gefordert werden.
Dies wäre zum Beispiel bei Unfallneurosen, Depressionen, einer Veränderung des Lebensstils aufgrund erlittener Verletzungen bzw. neurotische Fehlverarbeitungen, ästhetische und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Fall.
Die Höhe des Schmerzensgeldes errechnet sich aus Art und Umfang der Verletzungen, den erforderlichen Behandlungsmaßnahmen und den daraus resultierenden Schmerzen. Relevant ist auch die Schwere der Schuld des Unfallgegners und die eigenen Verschuldensanteile

Dauerhafte Beeinträchtigung / Rente / vermehrte Bedürfnisse / Umschulung

Lebenslange Rente kann gefordert werden, wenn durch den Unfall eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ausgelöst wird.
Vermehrte Bedürfnisse und dadurch höhere Kosten z.Bsp. für bessere Verpflegung, Kleidung oder besonderes Schuhwerk, den Umbau der Wohnung, orthopädische und sonstige Hilfsmittel führen zu einem berechtigen den Anspruch auf eine Geldrente.

Bedarf es dauerhafter Pflege, besteht zudem ein Anspruch auf Ausgleich der Pflegekosten. Unter Umständen können auch die Kosten für eine berufliche Umschulung eingefordert werden, wenn sie zur Eingliederung in das Berufsleben notwendig sind und wirtschaftlich vernünftig erscheinen.

Verhinderter Erwerbsschaden / Nachteile für das berufliche Fortkommen

Nachteile für das Fortkommen sind:
Wirtschaftliche Beeinträchtigungen der Arbeitskraft, bei Kindern und Jugendlichen auch der verhinderte oder verspätete Eintritt in Ausbildung und Berufsleben oder ein geringerer Verdienst durch Wegfall des beruflichen Aufstiegs.

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