Das Arbeitsrecht regelt hauptsächlich Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Als Anwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Sie von Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung. Ich berate und vertrete Sie in Fragen zu Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Anwendung von Tarifverträgen, Abmahnungen und Kündigung, bei Versetzung, Betriebsverlegung, Betriebsübergängen.

Meine langjährige Erfahrung im Rechtsbereich Arbeitsrecht ermöglicht es ein etwaiges Prozessrisiko einzuschätzen, insbesondere ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder es besser ist außergerichtlich vorzugehen.

 

Ich berate und vertrete Sie, wenn Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.

Gerade bei einer Kündigung ist ein sehr schnelles Handeln gefragt, denn gegen eine Kündigung kann nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang gerichtlich vorgegangen werden. Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten?

Ein solcher Aufhebungsvertrag birgt viele Risiken, Ihnen können durch die Annahme erhebliche sozialrechtliche Nachteile enstehen, z. Bsp. die Sperrung durch die Agentur für Arbeit oder das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld.

Gerne berate ich Sie bei allgemeinen Rechtsfragen zu bestehenden Arbeitsverhältnissen: Urlaub, betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantieme, Überstunden, Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitnehmerhaftung usw.

Rufen Sie mich an.