Sie haben ein Problem mit dem Führerschein bzw. Ihrer Fahrerlaubnis?
Anordnung eines Fahrverbots oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Soll der Führerschein entzogen werden, muss der Verkehrsteilnehmer in schwerwiegender Weise gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetz verstoßen haben. Für einen Führerscheinentzug kann es mehrere Gründe geben:
- Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Mehrfache Verkehrsverstöße oder einmaliger schwerer Verkehrsverstoß
- Wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die zu einem Punktestand von mehr als 8 Punkten nach dem deutschen Punktesystem führen.
Um den Führerschein wieder zu bekommen ist oft die Vorlage einer MPU oder eines verkehrmedizinischen Gutachtens erforderlich.
Dazu sind um Vorfeld vielfach Nachweise durch Drogenscreening oder ein ETG-Programm (zum Nachweis von Alkholabstinenz) notwendig.
Die Fristen für solche Angelegenheiten sind meist kurz und müssen unbedingt beachtet werden. Auch bei Fragen zur Erteilung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist anwaltlicher Rat gefragt.
Ich berate Sie hinsichtlich der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) im Umgang mit Behörden, Gerichten und Sachverständigen.
Auch die Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland kann unter Umständen die Straftat des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ darstellen. Hier wurden die Führerscheinrichtlinien der EU und die deutsche Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert, also ist Vorsicht geboten.
Lassen Sie sich von mir beraten.
Foto: © Gina Sanders – Fotolia.com