Alle Verkehrsteilnehmer haben sich an Verkehrsregeln zu halten. Diese werden im Verkehrsrecht festgelegt. Der Fachanwalt Verkehrsrecht hat sich auf alle Belange rund um den Straßenverkehr spezialisiert.

Sie werden unterteilt in:

  • Verkehrszivilrecht – insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen)
  • Verkehrsvertragsrecht – (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht – (Bußgelder, Verwarnungen)
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Zulassungsrecht

Regelungsinstrumente sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis Verordnung (FeV).

Rund 6 000 Mitglieder sind in der größten Vereinigung von auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V vertreten.

Ich vertrete Sie in allen Belangen des Straßenverkehrsrechts

Führerscheinangelegenheiten

In Flensburg häufen sich die Punkte, Alkohol und Drogen, aber auch Krankheiten und alterbedingte Defizite, können der Grund für eine Fahrerlaubnisentziehung sein.

Anordnung eines Fahrverbots

Ein Fahrverbot kann auch bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten (siehe Verkehrsordnungswidrigkeiten) von der Bußgeldbehörde oder unter bestimmten Umständen vom Amtsgericht angeordnet werden und zwar für 1 bis 3 Monate.

Ordner mit Fahrverbot
Fachanwalt für Verkehrsrecht München - Verkehrsunfall - Unfallregulierung

Unfallschadensregulierung

Bei einem Straßenverkehrsunfall handelt es sich um ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr (öffentliche Straßen, Wege und Plätze).

Die Unfallschadensregulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts. Hauptunfallursachen nach der Verkehrsunfallstatistik sind:

  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Alkoholeinfluss des Fahrers
  • Zu geringer Sicherheitsabstand nach vorne
  • Falsche Straßenbenutzung
  • Riskantes Überholen
  • Missachtung der Vorfahrt/Vorrang
  • Unachtsamkeit beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren
  • Fehlverhalten gegenüber Fußgängern

Verkehrsstraftaten

Unterschieden wird rechtlich nach Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Straftaten im Straßenverkehr sind: besonders gefährliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und die, bei denen Personen zu Schaden kommen oder getötet werde.

Bei einer Straftat im Straßenverkehr ist der Führerschein in Gefahr.
Zahlreiche Straftatbestände im Verkehr können fahrlässig, also nicht vorsätzlich, begangen werden.

Also kann jeder im Straßenverkehr Beteiligte, egal ob Auto- oder Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger, in einem Strafverfahren wegen einer Straftat beschuldigt werden.

Eine junge Frau muss sich einer Alkoholkontrolle unterziehen
raser beim blitzmarathon

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Missachtung der Vorfahrt – auch mit Unfallfolgen – Verstöße gegen die Ladungssicherung im Güterkraftverkehr

Das sind nur einige Verstöße im Straßenverkehr, die als Ordnungswidrigkeiten gelten.

Sie sind von Verkehrsstraftaten wie Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, etc. zu unterscheiden.

Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit drohen vor allem eine kostenpflichtige Verwarnung, ein Bußgeld, aber auch ein Fahrverbot oder die zeitweise Einziehung der Fahrerlaubnis.