Egal wie vorsichtig man fährt……vor einem Unfall ist man nie sicher.
Egal ob man selber Schuld hat oder der Unfallgegner, häufigste Unfallursachen sind:

  • zu schnell gefahren
  • Alkohol am Steuer oder Übermüdung
  • Zu geringer Sicherheitsabstand
  • Riskante Überholmanöver
  • Vorfahrt oder Vorrang missachtet
  • Beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren/Spurwechsel nicht aufgepasst
  • Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer übersehen

Folge ist meist ein materieller Schaden, also der Sachschaden und/oder ein immaterieller Schaden, sprich Personenschaden.
Sachschäden sind:

  • Reparaturkosten/Totalschaden/Mehrwertsteuer
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Nutzungsausfall
  • Verdienstausfall
  • Unkostenpauschale
  • sonstige Schäden – wie Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Entsorgungskosten, Standgeld, Kleidungsschäden

Schalten Sie einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.
Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen.
Hier gilt, nach Rechtsspruch, das Prinzip der „Waffengleichheit“:
Die Versicherung verfügt über geschulte Sachbearbeiter, Juristen und Gutachter, Sie nicht.

Klären Sie die Unfallregulierung nicht selbst mit der Versicherung, schalten Sei einen  Anwalt ein.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin: 089 242575-30

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