Gerade in der Sommer– und Ferienzeit passieren bei Auslandsreisen häufig Unfälle.

Es wird geschätzt, dass jährlich ca. 100.000 bis 150.000 Deutsche im Ausland unschuldig in einen Unfall verwickelt werden. Ärgerlich ist es, wenn ein Unfall passiert. Besonders ärgerlich aber ist es, wenn die Regulierung im Ausland später auch noch Probleme bereitet.

Bei einem Unfall im Ausland dürfen Autofahrer nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs jetzt auch an ihrem Heimatort gegen die Versicherung des Unfallgegners klagen.
Doch bevor es zu einer Klage kommt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer bei der Schadenregulierung unter 0800 – 2505600 und ziehen Sie einen Anwalt hinzu, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft.

Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland eine Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer.

Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter des Zentralrufs den Kontakt zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Ist die ausländische Versicherung nicht bekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.

Um eine optimale Schadensregulierung erreichen zu können, die sich dadurch auszeichnet, dass Ihnen gegenüber keine Kürzungen Ihrer Schadensposition vorgenommen werden, empfehlen wir Ihnen die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Gerne helfe ich Ihnen auch hierbei als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter.

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