Unterschieden wird rechtlich nach Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Straftaten im Straßenverkehr sind besonders gefährliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und die, bei denen Personen zu Schaden kommen oder getötet werden.
Bei einer Straftat im Straßenverkehr ist immer der Führerschein in Gefahr.

Zahlreiche Straftatbestände im Verkehr können fahrlässig, also nicht vorsätzlich, begangen werden. Also kann jeder im Straßenverkehr Beteiligte, egal ob Auto- oder Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger, in einem Strafverfahren wegen einer Straftat beschuldigt werden.

Sie sollten niemals versuchen, die Angelegenheit selbst mit der Polizei zu klären. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wenden Sie sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fehler im Ermittlungsverfahren können oft nicht mehr korrigiert werden und Fristen müssen gewahrt werden. Nehmen Sie am besten sofort Kontakt mit meiner Kanzlei auf. Ich verfüge auch hier als Fachanwalt für Verkehrsrecht über die notwendigen Spezialkenntnisse.

Übersicht über mögliche Straftatbestände im Straßenverkehr.

  • Unfallflucht
  • Fahren unter Einfluß von Alkohol und Drogen § 316 StGB
  • Fahrlässige oder vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung
  • Gefährlicher Eingriff in die Straßenverkehrsordnung § 315b StGB
  • Nötigung § 240StGB
  • Vorsätzliche / fahrlässige Körperverletzung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne Versicherungsschutz
  • Kennzeichen Missbrauch
  • Umweltdelikte
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Beleidigungen § 185 StGB
  • Falsche Verdächtigungen
  • Versicherungsbetrug § 263 STGB

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