Im Versicherungsrecht werden die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Privat- bzw. Geschäftspersonen geregelt. Bereiche des Versicherungsrechts sind:

  • das Transport- und Speditionsversicherungsrecht
  • das Sachversicherungsrecht, insbesondere das Recht der Fahrzeugversicherung – bei dieser handelt es sich um die „Kaskoversicherung“.
  • Das KFZ-Versicherungsrecht gliedert sich in KFZ-Haftpflichtversicherung, KFZ-Fahrzeugversicherung und KFZ-Unfallversicherung.
  • das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • das Haftpflichtversicherungsrecht
  • die Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie Probleme bei der Abwicklung eines Teil- oder Vollkaskoschadens haben oder die Unfallversicherung sich weigert Zahlungen zu leisten, kann ich Ihnen fachkundig weiterhelfen.

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