Im Mietvertrag ist, nach der Betriebskostenverordnung geregelt, was in die Nebenkostenabrechnung gehört.

Reparaturen oder Instandhaltung sind grundsätzlich keine Betriebskosten.

Wartungskosten dürfen für Heizung und Aufzug umgelegt werden.
Nicht umgelegt werden dürfen in der Nebenkostenabrechnung dagegen Bankgebühren, Beiträge zur Rechtsschutz- und Mietausfallversicherung oder Verwaltungskosten.

Außer den Heizkosten kann der Vermieter Grundsteuer, Kalt-, Warm- und Abwasser, Auslagen für den Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Kosten für den Hausmeister, die Gemeinschaftsantenne oder das Breitbandkabel sowie die Wäschepflege in der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen.
Auch sonstige Kosten wie zum Beispiel für ein gemeinschaftlich genutztes Schwimmbad und die Sauna im Haus müssen von den Mietern getragen werden.

In Deutschland zahlen Mieter rein rechnerisch inzwischen teilweise fast genauso viel Miete wie Nebenkosten. In den letzten Jahren sind die Betriebskosten um bis zu 60 Prozent gestiegen.
Unterm Strich müssen Mieter heute öfter eine Nachzahlung leisten, als dass sie eine Rückzahlung erhalten. Die Folge davon ist die vom Vermieter geforderte Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen.

Dies ist aber nur zulässig, wenn die Betriebskostenabrechnung auch wirklich korrekt ist. Auch überhöhte Kosten im Vergleich zu marktüblichen Preisen muss der Mieter nicht zahlen.
Denn laut Gesetz ist der Vermieter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Er muss sich die Frage gefallen lassen, ob er Betriebskosten auch dann verursacht hätte, wenn er sie selbst tragen müsste und nicht auf die Mieter umlegen könnte.
Bei strittigen Nachforderungen sollten Sie begründeten Widerspruch einlegen, allerdings muss dieser innerhalb einer 12-Monats-Frist eingereicht werden.

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Nebenkostenabrechnung haben oder anwaltliche Unterstützung benötigen, um ihrem Vermieter gegenüber rechtssicher aufzutreten, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei.

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