Nutzungsausfall: Wer kein Geld zur Schadenbeseitigung hat, darf warten
Wer naach einem Unfall kein Geld für die Reparatur hat, darf waqrten, bis die Versicherung den Schaden reguliert. Das gilt auch dann, wenn der Zeitraum länger ist. Der Geschädigte muss dies dem Versicherer aber vorher ausdrücklich mitgeteilt haben.