Nutzungsausfall: Fahrtüchtig trotz unfallbedingter Verletzung
Eine unfallbedingte Verletzung, die nicht zur Fahruntüchtigkeit führt, hindert nicht den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
Eine unfallbedingte Verletzung, die nicht zur Fahruntüchtigkeit führt, hindert nicht den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.