Unfallschadenregulierung: Unfallverursacher muss auch für die Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehen

Wer einen Unfall verursacht muss entweder selber oder durch seinen Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Sachverständigengutachten tragen. Das gilt auch, wenn das Gutachten Fehler enthält.  Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Frankfurt a. M. im Fall einer Autofahrerin, die unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden war. Sie ließ ein Sachverständigengutachten über die Schäden an ihrem Pkw…

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