Gemeinde haftet bei schlecht sichtbarem Betonpoller
Wer in der Dunkelheit mit dem Auto auf einen Betonpoller auffährt, muss nicht unbedingt für seinen Schaden selbst aufkommen
Wer in der Dunkelheit mit dem Auto auf einen Betonpoller auffährt, muss nicht unbedingt für seinen Schaden selbst aufkommen
Reinigungskosten sind bei Karosserie- und Lackreparaturen immer dann zu erstatten, wenn sie sowohl im Schadengutachten als auch in der Rechnung aufgeführt sind
Wer einen Unfall verursacht muss entweder selber oder durch seinen Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Sachverständigengutachten tragen. Das gilt auch, wenn das Gutachten Fehler enthält. Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Frankfurt a. M. im Fall einer Autofahrerin, die unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden war. Sie ließ ein Sachverständigengutachten über die Schäden an ihrem Pkw…
Wenn ein Versicherer für einen Geschädigten ein Schadengutachten erstellen lässt muss er sich an das Ergebnis auch halten. Es nachträglich als falsch benennen kann er es nicht. Eventuelle Zweifel müssen vor Übergabe des Gutachtens an den Geschädigte mit dem Gutachter geklärt werden.
Der Unfallgeschädigte muss auch dann nicht zum Schadengutachter fahren, um Fahrtkosten des Gutachters zu vermeiden, wenn sein Fahrzeug fahrfähig und verkehrssicher ist.
Wenn ein Unfallgeschädigter seiner Versicherung überlässt ein Gutachten einzuholen, dann ist die Feststellung einer Wertminderung in dem Gutachten auch für den Versicherer bindend.
Ein Prüfbericht, der noch dazu ohne jegliche Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs erstellt wird, ist nicht geeignet, die durch das Schadengutachten festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen, entschied das AG Ebersberg. Über das Grundsätzliche hinaus war für den Richter auffällig, dass er selbst auf den Schadenbildern Schäden erkennen konnte (Nummernschild), die der Prüfbericht verneinte. Quelle | AG Ebersberg,…