Haftungsrecht: Gefährlicher Busausstieg – alle müssen aufpassen
Wenn ein Fahrgast beim Aussteigen aus einem Bus durch ein passierendes Kraftfahrzeug verletzt wird , können alle Beteiligten für den Unfall verantwortlich sein.
Wenn ein Fahrgast beim Aussteigen aus einem Bus durch ein passierendes Kraftfahrzeug verletzt wird , können alle Beteiligten für den Unfall verantwortlich sein.
Wer seinen Wagen im Halteverbot parkt, muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn es deshalb zu einem Verkehrsunfall kommt. |
Wer bei einem Auffahrunfall als Geschädigter schneller als Richtgeschwindigkeit gefahren ist, muss nicht zwingend eine Mitschuld an einem Unfall tragen. Dem auffahrenden Fahrer kann 100iger Schadensersatz zustehen
Bei einem Radfahrerunfall kann niemand Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist. Die Schuldfrage muss eindeutig geklärt sein.Vage Angaben eines der Radfahrer reichen nicht aus.
Nach einem Unfall sind auch die Kosten für Entfernung von Reparaturschmutz sind zu erstatten. Kein Geschädigter muss hinnehmen, dass sein Fahrzeug bei der Reparatur verschmutzt wird.
Wenn´s hinten kracht, gibt´s vorne Geld.“ Diese Weisheit hat bei einem Auffahrunfall meist seine Berechtigung, aber eben nicht immer, weil es auf den Einzelfall ankommt. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg.Ein Autofahrer hatte stark abgebremst und war dann in seine Hauseinfahrt eingebogen. Die beiden nachfolgenden Fahrer konnten noch gerade rechtzeitig abbremsen. Das gelang…
Wer beim Einfahren in eine Tiefgarage unerwartet an einem halb heruntergelassenen Rolltor hängenbleibt hat Anspruch auf Schadensersatz.
Wer naach einem Unfall kein Geld für die Reparatur hat, darf waqrten, bis die Versicherung den Schaden reguliert. Das gilt auch dann, wenn der Zeitraum länger ist. Der Geschädigte muss dies dem Versicherer aber vorher ausdrücklich mitgeteilt haben.
Eine Radfahrer, dere beim Befahren eines Radwegs entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, kann 1/3 des Schadens selbst zu tragen haben.
Wer von einem anderen Fahrzeug geblendet wird, muss seine Fahrweise dementsprechend anpassen. Bei einem Unfall kann man sich nicht darauf rausreden, dass man geblendet wurde