Haftungsrecht: Beim Auffahrunfall ist nicht immer der Auffahrende alleine schuld

Wenn´s hinten kracht, gibt´s vorne Geld.“ Diese Weisheit hat bei einem Auffahrunfall meist seine Berechtigung, aber eben nicht immer, weil es auf den Einzelfall ankommt.  Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg.Ein Autofahrer  hatte stark abgebremst und war dann in seine Hauseinfahrt eingebogen. Die beiden nachfolgenden Fahrer konnten noch gerade rechtzeitig abbremsen. Das gelang…

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