Haftungsrecht: Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen
Eine KFZ-Fachwerkstatt muss über die Rückrufaktionen des Herstellers Bescheid wissen und ihre Kunden bei Inspektionsaufträgen informieren, wenn eine Rückrufaktion besteht und und Reparaturen, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig sind.