Ordnungswidrigkeit: „Handyverstoß“ nach neuem Recht: In der Hand halten reicht
Der neue § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet es dem Fahrzeugführer, während der Fahrt ein elektronisches Gerät zu nutzen. Entscheidend ist, ob es tatsächlich in der Hand gehalten wurde.