Unfallschadensreparatur: Der Geschädigte muss die Fahrzeugreparatur nicht überwachen
Ein Unfallgeschädigter muss die Reparatur seines Fahrzeugs nicht überwachen um Kosten zu senken. Das gilt auch wenn die Kosten dadurch entstehen, dass ein Unfallfahrzeug zum Lackieren in eine andere Lackiererei gebracht werden muss.