Haftungsrecht: Straßenbahnfahrer muss nicht mit verkehrswidrigem Abbieger rechnen
Ein Straßenbahnfahrer muss nicht damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig abbiegen und die Schienen besetzen.
Ein Straßenbahnfahrer muss nicht damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig abbiegen und die Schienen besetzen.