Unfallgeschädigter muss vor dem Abschleppauftrag keine Marktforschung betreiben
Unfallschadensregulierung: Geschädigter muss vor dem Abschleppauftrag keine Marktforschung betreiben. Der Geschädigte muss hinsichtlich der vom Abschleppunternehmer berechneten Preisevorher keine Informationen…