Unfallschadensregulierung: Schon nach 6 Wochen und 3.300 km kein Neuwagen mehr
Ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Es steht einem daher keine Neuwagenentschädigung zu.