Haftungsrecht: Straßenbahnfahrer muss nicht mit verkehrswidrigem Abbieger rechnen
Ein Straßenbahnfahrer muss nicht damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig abbiegen und die Schienen besetzen.
Ein Straßenbahnfahrer muss nicht damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig abbiegen und die Schienen besetzen.
Wer rückwärts in eine Parklücke einfährt und dort ein Hindernis erkennt, muss zunächst aussteigen und den hinter ihm liegenden unübersichtlichen Bereich in Augenschein nehmen. Er muss sein Fahrverhalten dann diesen Gegebenheiten anpassen. Gegebenenfalls muss er vorwärts einparken.
Das Land Nordrhein-Westfalen kann aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haften, der eine unzureichende Griffigkeit aufweist, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt
Siegfried Spatzl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Danziger Straße 1 82194 Gröbenzell Termine nach Vereinbarung Telefonische Sprechzeiten Mo, Di, Do 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr Fr 08:00 – 12:00 Uhr Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Motorradfahrer keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld zahlen, wenn dieser trotz eines Warnschilds auf…