Ordnungswidrigkeit: Durchgangsverkehr muss bei Schild „Anlieger frei“ Bußgeld zahlen
Das Verkehrsschild 253 (Durchgangsverkehr für Lkw über 3,5 Tonnen gesperrt) wird nicht immer beachtet. Dann droht ein Bußgeld von 75 EUR. Auch wenn Anlieger reinfahren dürfen, kann man sich nicht darauf rausreden einen Anlieger beliefert zu haben, wenn man nicht bereit ist diesen zu nennen.