Wenn sich die Reparaturdauer verlängert, weil die im Unfallfahrzeug verbaute und beschädigte Auspuffanlage nicht lieferbar ist, fällt der dadurch verlängerte Ausfallschaden dem Schädiger zur Last.
So entschied es das Amtsgericht Stuttgart. Der Versicherer hatte vorgetragen, der Geschädigte hätte zunächst einen Serienauspuff einbauen lassen müssen, um dann nach Lieferung des Sportauspuffs diesen wieder umzubauen.
Das Gericht rechnet dem Versicherer jedoch vor, dass die Kosten für den Serienauspuff (Auch der hat eine Lieferzeit. Und was soll nach der Kurzzeitnutzung mit ihm geschehen?) und die doppelten Montagekosten zu keiner Ersparnis geführt hätten.
Quelle | Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 26.7.2017, 41 C 1241/17, Abruf-Nr. 195687 unter www.iww.de.