Wann darf man nach einem Unfall einen Mietwagen auch in einer KFZ-Werkstatt ausleihen, anstatt bei einem Mietwagen-Anbieter? Immer dann, wenn der Geschädigte in so ländlicher Gegendwohnt, dass es außer bei seiner Kfz-Werkstatt weit und breit keinen Mietwagen gibt. Ein Geschädigter konnte unter zumutbaren Bedingungen nur bei seiner Werkstatt ein Fahrzeug anmieten. Vergleichsangebote, die der Versicherer in etwa 50 km Entfernung auftat, sind dann ohne Bedeutung.
Hierauf wies das Amtsgericht Frankfurt a. M. hin. In dem Fall hatte der Vermieter das Fahrzeug der Mietwagengruppe 5 für 11 Tage vermietet. Dafür hatte er etwas mehr als 1.400 EUR berechnet. Das ist unter Berücksichtigung der speziellen Situation von Angebot und Nachfrage, von der der Geschädigte ja abhängig ist, sicher nicht zu viel, entschied das Gericht.
Quelle | Amtsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 14.6.2018, 30 C 643/18 [68], Abruf-Nr. 201820 unter www.iww.de.