OWi-Recht: Stinkefinger kann den Führerschein kosten
Wer im Straßenverkehr den Stinkefinger zeigt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das Amtsgericht München verurteilte einen Taxifahrer wegen Beleidigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.000 EUR (50 Tagessätze zu je 20 EUR) und einem Monat Fahrverbot…