Bei einem Straßenverkehrsunfall handelt es sich um ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr (öffentliche Straßen, Wege und Plätze).
Die Verkehrsunfallregulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts.

Hauptunfallursachen nach der Verkehrsunfallstatistik sind:

  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Alkoholeinfluss des Fahrers/Drogenmissbrauch/Fahruntüchtigkeit
  • Zu geringer Sicherheitsabstand nach vorne
  • Falsche Straßenbenutzung
  • Riskantes Überholen
  • Vorfahrtsverletzung
  • Unachtsamkeit beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren/Spurwechsel
  • Fehlverhalten gegenüber Fußgängern, Radfahrern und sonstigen Verkehrsteilnehmern

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat man bei der Unfallregulierung Anspruch auf die freie Wahl eines Sachverständigen, der den Verkehrsunfallschaden begutachtet. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung angebotenen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Einschaltung eines Sachverständigen hat die Versicherung des Verkehrsunfallverursachers zu erstatten, wenn es sich nicht nur um einen Bagatellschaden (Reparaturkosten über 750,– Euro).

Melden Sie den Unfallschaden bei der gegnerischen Versicherung nicht allein an. Das gilt auch für sogenannte Bagatellunfälle.

Wenden Sie sich nicht als erstes an die Versicherung oder die Werkstatt, sondern an einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt – am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Nur so erhalten sie einen Überblick über die gesamten Möglichkeiten der Verkehrsunfallregulierung. Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Die gegnerische Versicherung hat immer eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen. Ihr Rechtsanwalt kann auf die Risiken aufmerksam machen, kann Hinweise zur Regulierung geben (zum Bsp. unabhängiger Gutachter, Auszahlung der Versicherungssumme, Nutzungsausfall statt Mietwagen, Kostenpauschale, Wertminderung, Quotenvorrecht bei einer Kaskoabwicklung, Schmerzensgeld, Fahrgeld, Haushaltsführungsschaden…).
Die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt – extreme Ausnahmefälle ausgenommen – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen.

Unfälle im Ausland unterliegen besonderen Regelungen.
Tipps zur Schadensregulierung finden Sie hier:

Unfallbild:138700_original_R_K_B_by_Erich Kasten_pixelio.de